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Betriebsrente: Haftungsgefahren für Betriebsräte und Personalleiter - Sensibilisierung durch 3. BRBZ-Kongress
Köln (ots) - Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) beobachtet zunehmend, dass Betriebsräte und Personalleiter im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zunehmend Haftungsgefahren ausgesetzt sind. Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren werden demzufolge auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Betriebsräte und Personalleiter die Möglichkeit nutzen, unschätzbare Tipps auf dem 3. BRBZ Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung am 4. Mai 2012 in Köln zu erhalten, um schwerwiegende Haftungsfallen zukünftig sicher umgehen zu können.
Beratung in den Bereichen der betrieblichen Altersversorgung spielt sich zu weiten Teilen im klassischen Zivilrecht ab. Aus diesemGrund empfiehlt die Rechtsprechung den organschaftlichen Vertretern von Kapitalgesellschaften und den zugehörigen Erfüllungsgehilfen umfangreichen und unabhängigen Rechtsrat einzuholen.
Der BGH hat dies in seiner Entscheidung vom 20.09.2011 (II ZR 234/09) klargestellt: "Der organschaftliche Vertreter einer Gesellschaft, der selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt, kann den strengen Anforderungen an eine ihm obliegende Prüfung der Rechtslage und an die Beachtung von Gesetz und Rechtsprechung nur genügen, wenn er sich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärendeFrage fachlich qualifizierten Berufsträger beraten lässt und den erteilten Rechtsrat einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht."
Angewendet auf die betriebliche Altersversorgung bedeutet dies: Jeder organschaftliche Unternehmensleiter und vertretungsweise seine Erfüllungsgehilfen müssen sich für die bAV von einem unabhängigen, qualifizierten Berufsträger beraten lassen, sonst verstoßen diese gegen ihre Sorgfaltspflichten und machen sich schadenersatzpflichtig.Im Übrigen ergibt sich eine Pflicht zur Sicherstellung der Complianceund zur Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens vom Unternehmen auch aus §§ 91, 93 AktG sowie § 43 GmbHG.
Die rechtsberatenden Mitgliedsunternehmen im BRBZ koordinieren vordiesem Hintergrund eine umfassende rechtssichere Beratung für Arbeitgeber und garantieren daher eine sehr hohe Kompetenz, Professionalität, Rechtssicherheit und standardisierte Abläufe. Zur gleicher Thematik veranstaltet der BRBZ am 04.05.2012 auch den "3. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2012 - Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung" in Köln. Alle aktuellen Fach- und Berufsrechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung werden durch einen hochrangigen Referentenkreis beantwortet.
Informationen zum BRBZ-Kongress finden Sie unter www.brbz-kongress.de.
Pressekontakt:Detlef Lülsdorf, Pressesprecher Tel. 0221 168 00 61 - 0
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